Schritt für Schritt: Die ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht



1. Schritt: Gründe für eine ordentliche Kündigung

Um überhaupt die Gründe einer ordentlichen Kündigung aufzuzählen, muss der Kündigungsschutz als Voraussetzung bestehen. Findet der Kündigungsschutz in ihrem Betrieb Anwendung, kann eine ordentliche Kündigung wegen:

  • Personenbedingter,
  • Betriebsbedingter oder 
  • Verhaltensbedingter Gründe ausgesprochen werden.

 

In der Praxis, findet die betriebsbedingte Kündigung am häufigsten Anwendung.

2. Schritt: Kündigungsfristen der ordentlichen Kündigung

Bei den Kündigungsfristen gilt ein wesentlicher Grundsatz: Der Arbeitgeber kann NIEMALS eine längere Kündigungsfrist, für seinen Arbeitnehmer*in festlegen, als seine eigene. 

Beispiel:
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat, kann der Arbeitnehmer*in, nicht an eine Kündigungsfrist von 4 Monaten gebunden sein. In diesem Fall, kann der Arbeitnehmer*in, an eine maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden sein.

3. Schritt: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung

Schriftform (§ 623 BGB)
Die ordentliche Kündigung muss zwingend in Schriftform abgegeben werden. Eine mündliche oder telefonische ordentliche Kündigung sowie eine ordentliche Kündigung per What’s App, E-Mail, SMS oder Fax ist unwirksam.

Vollmacht (§ 174 BGB)
Kündigungsberechtige können eine ordentliche Kündigung ohne Vollmacht abgeben. Keine Kündigungsberechtigten müssen immer bei der Übergabe einer ordentlichen Kündigung eine Vollmacht mit der Unterschrift des Kündigungsberechtigten beilegen.

Bedingungsfeindlichkeit (BAG v. 15.03.2001 - 2 AZR 705/99, NZA 2001, 1070)
Die ordentliche Kündigung darf an keine Bedingungen geknüpft sein, die der Arbeitnehmer*in nicht beeinflussen kann.

Zugang
Es gibt zwei Arten eines rechtssicheren Zugangs einer ordentlichen Kündigung:

  • Die persönliche Übergabe

Die persönliche Übergabe der ordentliche Kündigung ist die sicherste Variante, allerdings sollte die Übergabe entweder mit einem Zeugen oder mit einer Empfangsbekenntnis bestätigt werden.

  • Die Übergabe via Post

Die Übergabe der ordentlichen Kündigung ist ebenfalls eine sichere Variante, wenn diese entweder durch eine Art Einschreibung oder durch einen Boten erfolgt.

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