Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sofern Rechtsangelegenheiten zu erledigen sind, kommen Anwälte ins Spiel. Das kann ein Patentanwalt sein, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht. Staatsanwälte vertreten vor ordentlichen Gerichten und Strafgerichten den Rechtsgeber, also den Staat. Rechtsanwälte vertreten an denselben Stellen juristische oder natürliche Personen. Daneben gibt es noch den Syndikusrechtsanwalt, der sich um die rechtlichen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmert.

Wenn ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten möglich. Wie aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt - zum Beispiel für Arbeitsrecht - wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte. Ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht und das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Priorität hat dennoch das Individualarbeitsrecht. Dort werden besondere Kenntnisse hinsichtlich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle nachweisen, wobei die Hälfte davon gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein müssen. Auch nach Erwerbung des Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht, sind die Fachanwälte verpflichtet Schulungen zu besuchen, um immer die neuste Rechtslage im Arbeitsrecht zu kennen. Gehen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Fachanwaltstitel wieder aberkannt werden.

Wie alle Rechtsanwälte muss auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor es ihm erlaubt wird, diesen Titel zu führen, sich zunächst zum Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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