Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Möglichkeit auf ein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Aufforderung zu verbinden dieses zukünftig zu unterlassen. Die Abmahnung kann sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. In den allermeisten Fällen erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber. Wenn sich der Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme. 

Dabei ist die Abmahnung von anderen Disziplinarmaßnahmen durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften deutlich zu unterscheiden. Im Gegensatz zu Ermahnung, Rüge und Co hat die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion eine Warnfunktion. Sie droht ganz konkret an, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Wichtig zu wissen: Jede Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, ist arbeitsrechtlich gesehen eine Abmahnung unabhängig von Ihrer Bezeichnung. 

Abmahnung erhalten – was nun?

Es gibt mehrere Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren. Sie können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, den Betriebsrat einschalten, prüfen ob Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht oder einfach nichts tun.

Vermeiden sollte der Abgemahnte hingegen eine spontane Stellungnahme. Es ist weder sinnvoll unüberlegt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Allerdings kann es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Vorwürfen auseinandergesetzt hat.

Oft wird die Empfehlung ausgesprochen, gegen eine erhaltene Abmahnung zu klagen. Dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es besser ist nichts zu tun. Wenn die Abmahnung offensichtlich zu Unrecht erteilt wurde, kann man diese als Joker für einen zukünftigen Prozess beim Arbeitsgericht stehen lassen.

Wie die geeignetste Reaktion auf eine Abmahnung ausfällt, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei einer als berechtigt wahrgenommenen Abmahnung, braucht der Arbeitnehmer nichts weiter tun, als sein vertragswidriges Verhalten abzustellen. Liegen die Dinge komplizierter, lohnt es sich, externen Rat einzuholen, entweder, bei einem innerbetrieblichen Hintergrund, vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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