Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag. Ohne Arbeitgeber gibt es keinen Arbeitnehmer und andersherum. Dabei handelt es sich immer um eine natürliche Person, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Das Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit. Wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande.

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Diese beschäftigt den Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber ist in den meisten Fällen Selbständiger, einen Unternehmer oder eine Personengesellschaft. Doch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge besteht zunächst Formfreiheit. Sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Allerdings sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages auszuhändigen. Das muss spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein. Dazu kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu. Der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen.

Die Beschreibung der Arbeitsleistung untergliedert sich in die Beschreibung der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Ebenso sollten die Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, erwähnt werden.

Unter dem Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nicht fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, Aufwendungsersatz, Gratifikationen und vermögenswirksame Leistungen.


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