Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Am besten, sofort! Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer außergewöhnlich angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei ist es gerade in dieser Situation wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen. Allein aus diesen Gründen ist es ratsam sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Manche Arbeitnehmer scheuen sich einen Anwalt zu konsultieren, weil sie ausufernde Kosten befürchten. Dafür gibt es jedoch keinen Grund. Jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Nachdem Sie Ihre Situation geschildert haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Diese ermöglicht es, dass Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation selbst einschätzen können.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Lassen Sie sich von ihrem Arbeitgeber zu nichts drängen. Es gibt keine Pflicht oder Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Vielmehr läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Kontaktieren Sie nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Möglichst schnell deshalb, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese versäumt, verspielt juristische Möglichkeiten und riskiert den Verlust von Geld.

Zum einen gibt es nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Dreiwochenfrist zu beachten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet, reagiert der Gekündigte nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung unabhängig von ihrer Wirksamkeit als akzeptiert.

Doch Achtung, es gibt noch deutlich kürzere Fristen, die nach einer Kündigung zu laufen beginnen. So muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, am besten innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Darum empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 089-3839870


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