Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortgesetzte und gezielte Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitraum bezeichnet man als Mobbing, ohne dass es sich dabei um einen rechtlichen Begriff handelt. Mobbing ist ein komplexes Phänomen, welches schätzungsweise allein in Deutschland 1,5 Millionen Menschen am Arbeitsplatz betrifft. Mit dem Begriff Mobbing werden ganz unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind.

Mobbing am Arbeitsplatz wird häufig durch mangelhafte Arbeitsorganisation verursacht. Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter ungünstigen Umständen Rivalitäten und Feindschaften fördert. Menschen mit geringem Selbstwertgefühl versuchen in dieser Situation nach Opfern, um selbiges zu stärken. Gelingt es den Führungskräften im Betrieb nicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, entsteht ein idealer Nährboden für Mobbing.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein System mit vielen möglichen Beteiligten, dass es zu verstehen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie befürchten sonst selbst zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen. Dazu kommen die Mitläufer, die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen unterstützen.

Hat ein Arbeitnehmer das Gefühl gemobbt zu werden, kann er sich durchaus zur Wehr setzen. Zunächst kann er den Betriebsrat oder unmittelbaren Vorgesetzten einschalten. Wenn das nicht hilft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs.

Im Mobbing-Tagebuch soll der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen über einige Wochen systematisch erfassen, das heißt exakt notieren was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gab. Dabei sollten eigene Wertungen, bloße Vermutungen Beschimpfungen und Verallgemeinerungen vermieden werden.

Gehören zu den Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, andere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen anderen Mobbinghandlungen kann der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem Täter abgemahnt, versetzt oder entlassen werden.

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