Was bewirkt eine Kündigungsschutzklage?
1. Allgemeines zur Kündigungsschutzklage
2. Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
3. Kosten eines Kündigungsschutzprozesses
Allgemeines zur Kündigungsschutzklage
Definition und Nutzen einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage dient als Mittel zur Festlegung, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art der Kündigung es sich handelt. Ob eine Kündigung ihre Wirksamkeit erlangt hat, entscheidet das zuständige Arbeitsgericht.
Der ursprüngliche Nutzen der Kündigungsschutzklage lag in der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. Heute wird die Kündigungsschutzklage häufig auch als Abfindungsklage bezeichnet, da das Ziel eines solchen Prozesses meistens auf eine hohe Abfindungszahlung gerichtet ist. Dabei liegen die Erfolgsaussichten meistens sehr gut, denn die Kanzlei Kronbichler für Arbeitnehmer*innen erzielt überdurchschnittlich hohe Abfindungszahlungen, durch langjährige praktische Erfahrung und ein großes Know-How.
Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Von der Einreichung der Kündigungsschutzklage, bis hin zum Urteil des Gerichts
1. Schritt: Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Die Klage kann entweder beim Arbeitsgericht des Firmensitzes oder des Arbeitsortes des Arbeitnehmers eingereicht werden. Dabei muss die 3-Wochen-Frist beachtet werden.
2. Schritt: Das Arbeitsgericht stellt dem Arbeitgeber eine Abschrift der Kündigungsschutzklage zu.
3. Schritt: Nach ca. zwei bis vier Wochen wird vom Arbeitsgericht ein Gütetermin festgelegt. In diesem versuchen die Parteien eine Lösung zu finden, d.h. in den meisten Fällen akzeptiert der Arbeitnehmer gegen eine faire Abfindung die Kündigung. Der Kündigungsschutzprozess kann bei diesem Gerichtstermin enden.
4. Schritt: Kommen die beiden Parteien nicht zu einer Einigung, kommt es zum Kammertermin. Dieser wird ca. nach zwei bis zwölf Monaten vom Gericht angesetzt. Normalerweise schließen die Parteien im Kammertermin einen Vergleich und der Prozess ist somit beendet.
5. Schritt: Wird im ersten Kammertermin allerdings kein Vergleich geschlossen, kommt es zum zweiten Kammertermin bzw. zur Beweisaufnahme. Hier können Zeugen und Sachverständige angehört und Beweismaterial geprüft werden.
6. Schritt: Im letzten Schritt wird ein Urteil gefällt, welches über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung entscheidet. Sind sie mit dem Urteil nicht zufrieden, können sie Berufung einlegen und den Prozess in höheren Instanzen fortführen.
Kosten eines Kündigungsschutzprozesses
Anwalts- und Gerichtskosten
Für einen Kündigungsschutzprozess fallen zwei Arten von Kosten an:
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten sind abhängig vom Streitwert. Bei einem Kündigungsschutzprozess liegt der Streitwert bei drei Brutto-Monatsgehältern. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich trägt jede Partei die Anwaltskosten selbst. Die Kanzlei Kronbichler verzichtet zusätzlich auf erhöhte Zuschläge und arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen eng zusammen, um Deckungszusagen für ihren Prozess zu erhalten. Für finanziell schwächere Arbeitnehmer*innen, wird von den Fachanwälten für Arbeitsrecht Prozesskostenhilfe beantragt.
Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert. Diese werden nach dem Gerichtskostengesetz berechnet. Der Verlierer des Kündigungsschutzprozesses ist verpflichtet die Gerichtskosten zu übernehmen. Wichtig ist aber, dass im Falle eines Vergleichs keine Gerichtskosten anfallen. Das ist bei allen Abfindungsvergleichen der Fall, die in mehr als 90 Prozent aller Fälle geschlossen werden.
Gerne können Sie sich bei den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitnehmer*innen der Kanzlei Kronbichler in München über die Erfolgschancen und einen Kostenvoranschlag für eine Kündigungsschutzklage informieren lassen. Nutzen Sie dazu gerne die Soforthilfe unter Tel. 089 3839870.
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