Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung anfallen, bieten wir Ihnen, im Rahmen unserer kostenlosen Soforthilfe, eine Ersteinschätzung an. Dafür genügt ein Anruf. Unter der Nummer 089-3839870 werden Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt verbunden. Dem könne Sie Ihr arbeitsrechtliches Problem darlegen. Unser Anwalt beurteilt anschließend ihre arbeitsrechtliche Situation.

Diese Auskünfte und die damit verknüpften Aussichten ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine tiefergehende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt und auch lohnt. Erst diese Beratung und die Vertretung sind mit Kosten für Sie verbunden


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die möglichen Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. Die Kosten für ein Beratungsgespräch darf, einschließlich der Mehrwertsteuer, nicht höher als 226,10 Euro sein. Bei uns kostet ein Beratungsgespräch fix 129,00 Euro. Spätestens nach diesem Beratungsgespräch ist auch klar, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht München. Sowohl die dafür anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der letztlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 8.000,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1.517,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird. Kommt es zu einer Einigung ohne Urteil stellt der Anwalt weitere 502,00 Euro, die sogenannte Einigungsgebühr, in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen. Mit einem Urteil betragen diese, beim genannten Beispiel, 3.706,50 Euro nach einem Urteil und 4.453,26 Euro bei einer Einigung.

Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 089-3839870


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