Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Chizzola


Fachanwältin für Arbeitsrecht München

Frau Regina Chizzola ist seit 2019 als Rechtsanwältin in München zugelassen. Seit September 2020 ist sie in unserer Münchner Kanzlei beschäftigt. Bei uns unterstützt sie mit Freude Arbeitnehmer, die in arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber verwickelt sind. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg.

Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht des Bezirks München. Dort entdeckte sie ihre Präferenzen für arbeitsrechtliche Konstellationen. Sie wählte das Berufsfeld Arbeitsrecht und vertiefte ihr arbeitsrechtliches Wissen in der Arbeitsrechtsabteilung eines DAX-Konzerns und durch ihre Tätigkeit bei einem bayerischen Arbeitgeberverband.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll Arbeitnehmern die Chance eröffnen durch aktive Teilnahme am BEM eine Beschäftigungsmöglichkeit zu finden. Das Verfahren birgt jedoch auch Nachteile für Arbeitnehmer. Es handelt sich schließlich um ein ergebnisoffenes Verfahren, welches dazu führen kann, das der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis rechtswirksam kündigen kann.

Befristung von Arbeitsverträgen: Die Mehrzahl der mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestatteten Arbeitnehmer in Deutschland sind neueingestellte Mitarbeiter. Manche Unternehmen missbrauchen befristete Arbeitsverträge offenbar als verlängerte Probezeit. Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung können Betroffene beim Arbeitsgericht eine Entfristungsklage einreichen.

Jugendarbeitsschutz: Im Jahr 1994 wurde das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches in Deutschland schon seit 1960 existiert, hinsichtlich einer EU-Richtlinie aktualisiert. Um Kinder und Jugendliche zu schützen regelt das Gesetz Arbeitszeiten, Urlaub, Mehrarbeit, Akkordarbeit, Feiertage, gefährliche Arbeiten und vieles mehr.

Arbeitnehmerhaftung: Trotz Sorgfalt unterlaufen Arbeitnehmern zuweilen Fehler. Dann steht jedes Mal die Frage im Raum, in welchem Maße sie dafür haften. Der Haftungsumfang wird je nach Grad des Verschuldens eingeschränkt, schließlich ist, laut Gesetzgeber, das Schadensrisiko Teil des Betriebsrisikos, das keinesfalls auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden darf.

Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 089-3839870


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