Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Im Regelfall kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes und unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen beendet werden. Das gilt sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Kündigungsfristen werden durch tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen. Falls es solche nicht gibt gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sech Monate beschäftigt sind. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Arbeitnehmers, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Das kann durch eine Krankheit bedingt oder eine Statusänderung bedingt sein.

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb entfällt und es dort für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Hier möchte der Arbeitgeber ihn zwar weiter beschäftigen, kann es aber nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist der Fall, wenn ein Mitarbeiter etwas gestohlen hat oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungen muss genau begründet werden. Je schlechter die Begründung ist, umso geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, wenn sich der Gekündigte mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel am Arbeitsgericht München wehrt. Ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien. 


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