Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Anwaltliche Leistungen müssen in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet werden. Dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Möchte der Mandant oder die Mandantin des Anwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder der Streitwert 8.000 Euro. Je nach übernommener Aufgabe, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Schwieriger ist die Berechnung des Wertes, wenn es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat. Für diese Fälle hat die Rechtsprechung Berechnungsregeln entwickelt. Geht es zum Beispiel um die Berechtigung einer Abmahnung oder die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt. Geht es im Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung beträgt der Streitwert drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Das kommt darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 8.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 502,00 Euro, also 652,60 Euro. Dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 502,00 Euro, also 602,40 Euro. Zuzüglich der Pauschalen Post- und Telefonkosten von 20,00 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus ein Gesamtbetrag von 1517,25 Euro.

Der Gesamtbetrag ergibt sich jedoch nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde. Kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 502,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.114,63 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 3.706,50 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.453,26 Euro

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr. Weil mit der Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.

Sie sehen, ein Gerichtsverfahren kann sehr teuer werden. Dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Bei uns werden Sie im Vorfeld gründlich über die Kosten aufgeklärt und beraten.

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