Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag, falls relevant, dem Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Das sind einerseits die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und andererseits die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht.

Themen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, weil es in Deutschland, trotz einiger Bemühungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Darum müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen herumschlagen. 

Diese Rechtsquellen spiegeln sich in einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene reicht.

Zudem müssen mit dem Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht beachten, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht München übernommen werden kann.

Doch wann ist es sinnvoll oder notwendig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen? Immer wenn es um viel geht, zum Beispiel die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der Rechtslage immer auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist wichtig, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.

Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: +49 89 3839870


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