Arbeitszeugnis



Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern

Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde die der Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auszustellen hat. Grundsätzlich unterscheidet man das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis nennt lediglich die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Allerdings spielt das einfache Arbeitszeugnis wegen des geringen Informationsgehaltes im Berufsleben kaum noch eine Rolle.

Völlig anders liegt die Sache beim qualifizierten Arbeitszeugnis. Viele Personalabteilungen erwarten von Stellenbewerbern auch eine lückenlose Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs. Dieser lässt sich hervorragend mit den erhaltenen qualifizierten Arbeitszeugnissen darstellen. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn es sich um möglichst gute Zeugnisse handelt. Darum ist es wichtig, den Anspruch auf ein (sehr) gutes Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?

Zunächst mal durch das kontinuierliche Erbringen guter Arbeitsleistungen und ein ebenso gutes Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. Um sich zwischenzeitlich zu vergewissern, ob der Arbeitgeber zufrieden ist, empfiehlt es sich, nach angemessener Zeit ein Zwischenzeugnis zu beantragen.

Das Zwischenzeugnis ist inhaltlich nicht vom qualifizierten Arbeitszeugnis zu unterscheiden, lediglich der Anlass für die Erstellung ist ein anderer. Während Letzteres erstellt wird, weil das Arbeitsverhältnis endet, dient das Zwischenzeugnis vor allem als Feedback für den darin Beurteilten. Durch die Zwischenbewertung erhält der Arbeitnehmer wertvolle Hinweise.

Ist er mit dem Zwischenzeugnis zufrieden, kann er darauf vertrauen, dass sein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ähnlich ausfallen wird. Ist er unzufrieden mit dem Zwischenzeugnis, kann er zukünftig gezielt darauf hinarbeiten, besser bewertet zu werden.

Eine besonders gute Möglichkeit ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, ist ein vom Arbeitgeber gewünschter Aufhebungsvertrag. Der eröffnet die Möglichkeit, knallharte Forderungen bezüglich des Arbeitszeugnisses zu stellen, da der Arbeitgeber dann gewiss ein offenes Ohr für nicht-materielle Wünsche hat.

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