Fachanwältin für Arbeitsrecht Anke Marggrander


Fachanwältin für Arbeitsrecht München

Frau Anke Marggrander wurde im Jahr 2009 in Karlsruhe als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2018 ist sie in unserem Münchner Team tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim, Heidelberg und Frankfurt am Main. Im Jahr 2012 entschied sie sich für den Schwerpunkt Arbeitsrecht. 

Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Darmstadt und nahm mit Erfolg an den Fachanwaltskursen Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht teil. Von 2013 bis 2018 vertiefte sie ihre Kenntnisse im Sozialrecht bei einem bundesweiten Verband. Nachdem sie den Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht erfolgreich abschloss, ist sie, seit dem Jahr 2020, als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit

Betriebliche Altersversorgung: Hierbei handelt es sich um die mittlere des Drei-Säulen-Modells für die Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Altersvorsorge sagt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter finanzielle Leistungen fürs Alter zu. Dafür muss der Mitarbeiter Teile seines Arbeitsentgelts umwandeln und profitiert im Alter von geringeren Steuersätzen als zum Zeitpunkt des Verdienstes.

Wettbewerbsverbot: Es handelt sich beim Wettbewerbsverbot um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die auch dann gilt, wenn sie nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Wurde ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart, stehen dem Arbeitnehmer monatliche Karenzzahlungen vom ehemaligen Arbeitgeber zu.

Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Die Sozialauswahl soll dafür sorgen, dass die sozial Stärkeren vorrangig vor den sozial Schwächeren entlassen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen dafür missbrauchen Leistungsschwache und andere Schutzbedürftige zu entlassen. Dabei muss er Kriterien, wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen.

Abfindungszahlungen: Obwohl das Arbeitsrecht Abfindungszahlungen gar nicht vorsieht, sind sie ein häufiges Thema. Der Grund ist, dass Arbeitgeber die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anstreben, aber eine wirksame Kündigung unmöglich ist. Darum bieten sie dem Betreffenden eine Abfindung an.

Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 089-3839870


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